Charlotte von Checci’sche Wohltätigkeitsstiftung

Charlotte von Checchi’sche Wohltätigkeitsstiftung

Auch Sie können Nächstenliebe stiften

Wir suchen für die Stiftung einen Finanzverwalter, der Jahresrechnung und Haushaltsplan, sowie das laufende Geldgeschäft erledigt. Die inhaltliche Arbeit mit der Bearbeitung von Stiftungsanträgen obliegt dem Pfarramt.
Wenn Sie etwas finanztechnische Expertise mitbringen und Ihr Interesse geweckt ist, dann melden Sie sich doch gerne beim Stiftungsvorstand Pfarrer Helmut Gottschling.

Reference

Ihre Lebensgeschichte ist verblasst, ihr letzter Wille ist quicklebendig. Charlotte Checci, eine Münchner Bürgerin, hat vor 82 Jahren testamentarisch verfügt, dass ihr Nachlass in eine Stiftung fliest, die sich um unschuldig in Not geratene ältere Mitbürger kümmert. Was sie zu diesem Schritt bewog, wissen wir heute nicht mehr. Die Auswirkungen sind bis heute hilfreich spürbar; diese kleine feine Stiftung kann im Jahr mit rund 7500 Euro in Not geratenen Menschen helfen. Damit lassen sich keine großen Sprünge machen, aber oft sind es auch kleine Beträge, die schon weiterhelfen, wenn es gerade finanziell eng wird.
Charlotte Checci, geborene Rieder, war eine Kunstmalerin und geschiedene Kunstmalersgattin, die aus Walldürn, einer Stadt im Badischen Neckar-Odenwald-Kreis, stammte. Ihr Vater war Oberarchivrat. Aus einer Notarurkunde vom 30. Mai 1927 geht hervor, dass sie ein Grundstück samt Haus im Landkreis München erworben hat. In ihrem Testament vom 6. Februar 1934 verfügt sie, dass Haus und Grund, sowie ein Teil ihres Vermögens, notleidenden Mitmenschen zugutekommen sollten. 
Am 6. Oktober 1935 ist die Stifterin verstorben. Im Jahr 1936 hat die von ihr beauftragte Kirchengemeinde St. Lukas mit staatlicher Genehmigung die „Charlotte Checci’sche Wohltätigkeitsstiftung“ errichtet.
Wie jede Stiftung hat auch die "Charlotte Checci’sche Wohltätigkeitsstiftung" ein Grundstockvermögen, das unantastbar ist. Aus den Erträgen des Vermögens und zweckgebundenen Spenden an die Stiftung wird der Stiftungszweck realisiert. Die Stiftung hat eine Satzung, die unter anderem die Zwecke und die Art ihrer Verwirklichung festschreibt. Nach außen wird die Stiftung von einem Vorstand vertreten. Im Unterschied zu einem Verein hat eine rechtsfähige Stiftung keine Mitglieder und unterliegt der staatlichen oder kirchlichen Stiftungsaufsicht. Die Stiftungen an St. Lukas sind bemüht, möglichst wenig Sach- und keine Personalkosten zu verursachen, damit die Ertrage mit möglichst wenig Einbußen dem Stiftungszweck zugeführt werden können. Dankenswerterweise waren in den zurückliegenden Jahren Menschen bereit, Aufgaben ehrenamtlich zu übernehmen.